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Thema 3

Auszug aus

CSR, ESG, EU-Taxonomie-Verordnung - Die Flotte gegen Stranded Assets im Immobiliensektor                                

Autorinnen Anna-Vera Deinhammer, Sabine Huger

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Bedeutung für die Bau- und Immobilienwirtschaft

Der Begriff „Asset“ steht für eine Kapitalanlage einer Entität. Darunter fallen u.a. Immobilien, Aktien und Rohstoffe. Demnach „materialisiert" das Bauwesen sogenannte Assetklassen für die Immobilienbranche. Planende und Bauende verstehen darunter die Nutzungsprofile bzw. Bau-/Entwurfsaufgaben. Die bekannteste Assetklasse ist die Wohnimmobilie – z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, gefolgt von Gewerbeimmobilien (z. B. Bürogebäude, Fachmarktzentren, Industriegebäude). Alle anderen Bauprojekte fallen unter Sonderimmobilien (z. B. Garagen, Parkplätze). Man erkennt, dass das Bauwesen einerseits Räume zur gesellschaftlichen und persönlichen Benutzung herstellt, andererseits für den Finanzmarkt Vermögenswerte darstellt, die wirtschaftliche Rendite erzielen müssen. Sind diese Assets nicht mehr werthaltig, wenn sie z. B. nicht mehr für „hell-grüne" oder „dunkel-grüne" Fonds nachgefragt werden, können diese durch vorzeitige Abwertung bedroht sein. Das kann bis zur Verringerung des Vermögenswertes sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung reichen. Tritt dies ein, handelt es sich um ein stranded Asset.

Werthaltigkeitstests prüfen u. a. die Aspekte Technologielebenszyklus, ökologische Herausforderungen, regulatorische Änderungen, staatliche Interventionen und allgemeinen gesellschaftlichen Wandel. Der beschriebene Wirkmechanismus aus NFRD/CSRD, SFDR und EU-Taxonomie-Verordnung lässt nicht mehr viel Spielraum für braune Immobilien. Es ist auch nicht mehr ratsam, die derzeit noch bestehenden Grauzonen auszureizen, da ansonsten das Damoklesschwert eines zukünftig stranded Asset über dem Immobilienprojekt schwebt. Die Finanzierungsfähigkeit von Immobilienprojekten wird mit jedem Jahr mehr von deren Nachhaltigkeit im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung abhängen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung hält für die Bauwirtschaft derzeit sieben technische Bewertungskategorien bereit, für die spezifische Anforderungen gelten. Hervorzuheben ist, dass noch nicht alle zu erreichenden Benchmarks definiert sind. Die am häufigsten gestellte Frage an die Autoren ist: „Wir bauen heute, aber wie weiß ich, dass meine Immobilie auch morgen grün ist?" Aus diesem Grund ist es ratsam, planerisch und ingenieurmäßig Nachhaltigkeit per se für größtmöglichen Werterhalt vorzuschlagen. Die Zeit ist reif für Investitionen in grundlegende technische, prozessuale und planerische Innovationen. Gemeinsam mit unterschiedlichsten Partnern testen und entwickeln wir Möglichkeiten wie der Planungs- und Bauprozess, die Zertifizierung, die Finanzierung oder die Abstimmung zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor für effizientes Handeln im Wirkungszusammenhang gestaltet werden soll. Dieser transdisziplinäre Ansatz ist die Rückkehr zum Kern wahrer Baukunst ….

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2022