Inhalt:
Thema 1
Auszug aus
Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung - Bewertung aus Herstellersicht
Autoren Martin Glöckner, Martin Ludescher, Norbert Schröter
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Harmonisierte Normen - die aktuellen Probleme müssen gelöst werden
Bestimmungen des Kommissionsvorschlages
Der Kommissionsvorschlag enthält zwei Ansätze zur Lösung des akuten Problems des Staus an nicht eingeführten Normen, die zur Harmonisierung vorgesehen sind. Gemäß Artikel 4(3) ist die Kommission berechtigt, in bestimmten Fällen delegierte Rechtsakte zu erlassen, die die Rolle von harmonisierten Produktnormen übernehmen und deren Inhalte aufweisen sollen. Zusätzlich ermächtigt Artikel 34(4) die Kommission von CEN zur Harmonisierung vorgelegter Normen mit Einschränkungen im Amtsblatt der EU bekanntzumachen oder mit delegierten Rechtsakten zur korrigieren, wenn nur so die Rechtskonformität hergestellt werden kann.
Bewertung der Deutschen Bauchemie
Die von der Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen enthalten keine gezielten Maßnahmen, die aktuellen Probleme auf der Normungsebene zu lösen. Damit besteht die große Gefahr, dass das korrigierende Eingreifen seitens der Kommission in Form von delegierten Rechtsakten nicht die Ausnahme bleibt, sondern eher zur Regel wird. Es muss bezweifelt werden, ob die Kommission gegebenenfalls die notwendigen personellen Ressourcen und fachliche Expertise besitzt, um die erforderlichen Rechtsakte zeit- und fachgerecht einzuführen. Um die bestehenden Probleme auf der Normungsebene anzugehen, sollte die Kommission verpflichtet werden, bis zu einem festgelegten Stichtermin mittels eines delegierten Rechtsaktes klare, transparente und verbindliche Kriterien sowie Verfahrensanweisungen für die Erarbeitung harmonisierter Normen für Bauprodukte vorzulegen.
Zusätzlich sollte ein Verfahren festgelegt werden, mit dem Mitgliedstaaten intervenieren können, wenn sie der Ansicht sind, dass der von ihnen gegenüber der Kommission benannte Regelungsbedarf nicht durch die entsprechende harmonisierte technische Spezifikation abgedeckt ist.
Die Option, dass harmonisierte Normen komplett durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 4(3) ersetzt werden, schießt über das Ziel hinaus. Es genügt, wenn die Kommission die in Artikel 34(4) verankerte Aufgabe und Ermächtigung erhält, Normen vor der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU auf Einhaltung des Normungsauftrages und auf Rechtskonformität zu prüfen und dann vollständig oder bei Bedarf mit Einschränkungen einzuführen bzw. über einen delegierten Rechtsakt zu korrigieren, wenn nur so eine Einführung unter der BPVO möglich ist. Artikel 4(3) sollte in diesem Sinne gestrichen werden. …
Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2022