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Alle FAQs

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OIB-Richtlinie 2

  • Punkt: 3.1.1
    Frage:

    Wie ist die maximale Längsausdehnung von 60 m eines Brandabschnittes bei komplexeren Grundrissen (z.B. L- und U-förmige Grundrisse, gekrümmte Baukörper) zu beurteilen?

    Antwort:

    Die Anforderung wird erfüllt, wenn der Grundriss des betrachteten Brandabschnittes in ein Quadrat mit 60 m Seitenlänge eingeschrieben werden kann.

  • Punkt: Tabelle 1 b, Punkt 5
    Frage:

    Was ist bei Balkonplatten unter „vollflächig“ zu verstehen?

    Antwort:

    Öffnungen und Fugen sind nur soweit konstruktiv erforderlich und in einem so geringen Ausmaß zulässig, dass ein Flammendurchschlag wirksam eingeschränkt wird.