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OIB-Richtlinien

Aktuelle Fassung Frühere Fassungen
OIB-Richtlinien 2023 OIB-Richtlinien 2019
  OIB-Richtlinien 2015
  OIB-Richtlinien 2011
  OIB-Richtlinien 2007

 

Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären. Von den OIB-Richtlinien kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer abgewichen werden, wenn der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Dies soll die notwendige Flexibilität für innovative architektonische und technische Lösungen sicherstellen.

Die OIB-Richtlinien folgen dem Konzept leistungsorientierter bautechnischer Vorschriften

Die OIB-Richtlinien sind entsprechend den Grundanforderungen für Bauwerke der Bauproduktenverordnung (Berichtigung) gegliedert. Lediglich für die Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" gibt es keine OIB-Richtlinie. Es sind somit folgende OIB-Richtlinien anzuwenden:

OIB-Richtlinien
OIB-RichtlinieN Bezeichnung
OIB-Richtlinie 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
OIB-Richtlinie 2 Brandschutz
OIB-Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
OIB-Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
OIB-Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
OIB-Richtlinie 5 Schallschutz
OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz