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OIB-Richtlinie 2.2

Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
Mai, 2023

Inhalt

0 Vorbemerkungen
1 Begriffsbestimmungen
2 Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
3 Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
4 Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
5 Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
6 Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
7 Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
8 Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge
9 Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für wasserstoffbetriebene Kraftfahrzeuge
10 Zusätzliche Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
11 Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
12 Bauführungen im Bestand

Anmerkung zum Dokument mit den Änderungen gegenüber der Version von April 2019: BLAU = inhaltliche Änderungen / GRÜN = editorielle Änderungen