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OIB-Richtlinie 2.2

Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
April, 2019

Inhalt

  1. Vorbemerkungen
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
  4. Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
  5. Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  6. Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  7. Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
  8. Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
  9. Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggas- und wasserstoffbetriebene Kraftfahrzeuge
  10. Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
  11. Bauführungen im Bestand

Anmerkung zum Dokument mit den Änderungen gegenüber der Version von März 2015: BLAU = inhaltliche Änderungen / GRÜN = editorielle Änderungen

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Die Interpretation der OIB-Richtlinien im Zusammenhang mit individuellen Bauprojekten obliegt der jeweiligen zuständigen Baubehörde. Allgemeine Fragen zu den OIB-Richtlinien, die durch die FAQs nicht abgedeckt sind, können jedoch an das OIB gerichtet werden.