Inhalt:
OIB-Richtlinie 2.2
Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
April, 2019
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Begriffsbestimmungen
- Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
- Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
- Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
- Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
- Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
- Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggas- und wasserstoffbetriebene Kraftfahrzeuge
- Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
- Bauführungen im Bestand
Anmerkung zum Dokument mit den Änderungen gegenüber der Version von März 2015: BLAU = inhaltliche Änderungen / GRÜN = editorielle Änderungen
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Die Interpretation der OIB-Richtlinien im Zusammenhang mit individuellen Bauprojekten obliegt der jeweiligen zuständigen Baubehörde. Allgemeine Fragen zu den OIB-Richtlinien, die durch die FAQs nicht abgedeckt sind, können jedoch an das OIB gerichtet werden.