Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


Reaktive Marktüberwachung

Anlassbezogen geht die Marktüberwachungsbehörde Informationen, Beschwerden und Anzeigen zu falsch gekennzeichneten, nicht den geltenden Bestimmungen entsprechenden oder gefährlichen Bauprodukten nach. Die reaktive Marktüberwachung umfasst alle Bauprodukte. Informationen können der Marktüberwachungsbehörde von jeder Person telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.

Die Marktüberwachungsbehörde am Österreichischen Institut für Bautechnik wurde auf Basis einer von den Österreichischen Bundesländern abgeschlossenen „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten“ eingerichtet. Mit Stand November 2016 ist das Österreichische Institut für Bautechnik Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte in folgenden Ländern:

  • Vorarlberg
  • Oberösterreich
  • Niederösterreich
  • Kärnten
  • Wien
  • Steiermark
  • Salzburg
  • Tirol
  • Burgenland