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OIB-Richtlinie 2.3

Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22m
Oktober, 2011

Inhalt

0 Vorbemerkungen
1 Begriffsbestimmungen
2 Allgemeine Anforderungen
3 Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m
4 Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m
5 Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m