Inhalt:
OIB-Richtlinie 2.2
Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
Oktober, 2011
- Vorbemerkungen
- Begriffsbestimmungen
- Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
- Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
- Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
- Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
- Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
- Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes