Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


OIB-Richtlinie 2.2

Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
Oktober, 2011
  1. Vorbemerkungen
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
  4. Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
  5. Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  6. Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  7. Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
  8. Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
  9. Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge
  10. Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes