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Brandschutztüren

Frage: 

#29 - Welche Anforderungen an Außentüren mit Brandschutzeigenschaften bestehen mit Ablauf der Koexistenzperiode ab dem 1. November 2019 und welche Anforderungen gibt es für Innentüren mit Brandschutzeigenschaften?

Antwort: 

Außentüren mit Brandschutzeigenschaften sind bereits europäisch geregelt, und mit Ablauf der Koexistenzperiode per 1. November 2019 ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend.
Für Innentüren wurde noch keine harmonisierte Europäische Norm im Amtsblatt der EU veröffentlicht, weshalb weiterhin die nationalen Regelungen gelten (in Österreich gemäß Baustoffliste ÖA).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anforderungen und die Kennzeichnung von Brandschutztüren:

  Aussentüren Innentüren
Brandschutzeigenschaften EN 16034 ÖNORM B 3850
Sonstige Anforderungen EN 14351-1 keine
Kennzeichnung CE ÜA

 

Datum: 10.06.2021