Inhalt:
FAQs 2023
Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.
OIB-Richtlinie 3
-
Punkt: 8.2.1
Frage:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Referenzwert von 300 Bq/m³ für die Aktivitätskonzentration von Radon in der Luft im Jahresmittel gem. Radonschutzverordnung – RnV (verfügbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_470/BGBLA_2020_II_470.pdfsig) einzuhalten?
Antwort:Die neue Radonschutzverordnung – RnV kennt drei Einstufungen von Gebieten (Gebiete ohne Zuordnung, Radonvorsorgegebiete und Radonschutzgebiete) und zielt auf alle Gebäude mit Aufenthaltsräumen ab:
- Bei Gebieten ohne Zuordnung sind keine baulichen Maßnahmen für den Radonschutz erforderlich;
- Bei Radonvorsorgegebieten wäre nach derzeitiger Normenlage vorrangig eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 auszuführen;
- Bei Radonschutzgebieten wird zusätzlich zur konvektionsdichten Ausführung die Installation einer Radondrainage gem. ÖNORM S 5280-2 „Radon. Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“, Ausgabe 15.07.2021 empfohlen.
OIB-Richtlinie 4
-
Punkt: 2.7.1
Frage:
Muss die Breite der nutzbaren Durchgangslichte von Türen in WC-Trennwandsystemen mindestens 80 cm betragen?
Antwort:Nein, da es sich bei diesen um Einrichtungsgegenstände handelt, kann von Punkt 2.7.1 der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe Mai 2023 abgewichen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 33 (6) der Arbeitsstättenverordnung (AStV) eine Breite von 60 cm nicht unterschritten werden darf.
-
Punkt: 4.2 - Unterstützende Grafik
OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen
-
Punkt: Architekturlichte
Frage:
Was ist unter Architekturlichte zu verstehen?
Antwort:Die Architekturlichte ist das Fertigmaß der Belichtungsöffnung in der Fassadenebene bzw. in der Ebene der Dachhaut. Siehe dazu die unterstützenden Grafiken „Architekturlichte Skizze 1“, „Architekturlichte Skizze 2“ und „Architekturlichte Dachflächenfenster“.