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Alle FAQs

Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.

OIB-Richtlinie 6

  • Punkt: 2.1
    Frage:

    Wie ist bei der Berechnung des EEBs bei multiplen Bereitstellungssystemen vorzugehen?

    Antwort:

    Es ist als Wärmebereitstellung jedes Wärmebereitstellungssystems mit seiner entsprechenden logistischen Schaltung (Vorzugsschaltung etc.) abzubilden. Beispiele dazu sind nicht nur Mehrkesselsysteme, sondern vor allem auch Kesselsysteme im Anschluss an Solarthermie und Wärmepumpe.

  • Punkt: 2.2.2, Frage 1
    Frage:

    Wie ist bei der Ausstellung von Energieausweisen bei multipler Nutzung vorzugehen?

    Antwort:

    Mindestens ein Energieausweis je Nutzungsprofil, siehe jedoch Leitfaden Punkt 2.6.3.1a (50 m2 bzw. 10 % Regel) Für den Fall einer zentralen Versorgung können Gebäudeteile mit gleichem Nutzungsprofil gemeinsam behandelt werden; für den Fall dezentraler Versorgung getrennt (es besteht jedoch die Möglichkeit einer repräsentativen Behandlung).

  • Punkt: 2.2.2, Frage 2
    Frage:

    Welchem Nutzungsprofil sind Schwimmbäder zuzuordnen?

    Antwort:

    Schwimmbäder in Wohngebäuden sind mit dem Nutzungsprofil "Wohngebäude" zu rechnen.
    Schwimmbäder in Nicht-Wohngebäuden sind mit den zugehörigen Nutzungsprofilen zu rechnen, dabei ist darauf zu achten, ob organisatorisch getrennte Nutzungen möglich wären. Für diesen Fall ist jedenfalls das Nutzungsprofil "Sportstätten" anzunehmen.

  • Punkt: 2.2.2, Frage 3
    Frage:

    Für zahlreiche Gebäudenutzungen existieren keine explizite Nutzungsprofile. Wie ist damit umzugehen?

    Antwort:

    Dabei ist grundsätzlich jenes Nutzungsprofil gemäß ÖNORM B 8110-5 zu wählen, welches im Hinblick auf Betriebszeiten, Luftwechselraten etc. dem Gegenständlichen am ehesten entspricht.

  • Punkt: 2.4.1.2 und 2.6.1.2
    Frage:

    Was ist unter Nutzfläche in den Punkten 2.4.1.2 und 2.6.1.2 der RL6 zu verstehen?

    Antwort:

    Gemeint ist damit die konditionierte Netto-Grundfläche (unter der Annahme, dass die Funktions- und Verkehrsflächen in der Regel nicht konditioniert sind).

  • Punkt: 2.6.3.1 lit. a
    Frage:

    Ist für eine in einem Wohngebäude untergebrachte andere Nutzungseinheit ein gesonderter Energieausweis auszustellen, wenn zwar die Bruttogrundfläche dieser Einheit mehr als 10 % der Gesamtbruttogrundfläche, aber weniger als 50 m2 Nettogrundfläche beträgt?

    Antwort:

    Nein. Für Zonen unter 50 m2 darf der Energieausweis des Gesamtgebäudes (Wohngebäudes) herangezogen werden.

  • Punkt: 5.1, Frage 1
    Frage:

    Welche Bauteilanforderungen gelten für Tore?

    Antwort:

    Die Anforderungen an die U-Werte gelten für Türen, derzeit aber nicht für Tore, daher gibt es keine Mindestanforderung an den U-Wert für Tore. Für die HWB-Berechnung ist der tatsächliche U-Wert des Tores (möglicherweise schlechter als 1,7 W/m² K) einzusetzen.

  • Punkt: 5.1, Frage 2
    Frage:

    Wie ist der U-Wert für sonstige transparente Bauteile nachzuweisen?

    Antwort:

    Die Konstruktion ist auf ein Prüfnormmaß von 1,23 x 1,48 m zu beziehen, wobei die Symetrie-Ebenen an den Rand des Prüfnormmaßes zu legen sind.

  • Punkt: 5.1, Frage 3
    Frage:

    Wie geht man bei Randstreifendämmungen und Perimeterdämmungen bei Verlusten gegen Erdreich vor?

    Antwort:

    Als äquivalenter U-Wert des erdberührten Bauteiles ist der Leitwert, berechnet nach ÖNORM EN ISO 13370, gebrochen durch den vereinfachten Temperaturkorrekturfaktor für den Heizfall, dividiert durch dessen Fläche einzusetzen. Dabei ist die Bedingung, dass dieser äquivalente U-Wert den Mindest-U-Wert gemäß OIB-Richtlinie 6 für erdberührte Bauteile einhält.

  • Punkt: 6.4, Frage 1
    Frage:

    Sind reine Abluftanlagen mit einer Wärmerückgewinnung auszustatten?

    Antwort:

    Nein, diese Anforderung gilt nur für die Kombination "Zu- und Abluftanlage".

  • Punkt: 6.4, Frage 2
    Frage:

    Stellen Luft-Luft-Wärmepumpen eine Bestimmung im Sinne der Bestimmung 6.4 der OIB-Richtlinie 6 dar?

    Antwort:

    Grundsätzlich bedeutet Wärmerückgewinnung den Einsatz eines Wärmetauschers. Zusätzlich kann im Abluftstrom eine Wärmepumpe eingebaut werden. Als alleinige Wärmerückgewinnung ist eine Wärmepumpe als Ersatz für den Wärmetauscher nur für Gebäude im Passivhausstandard möglich.

  • Punkt: 7.6, Frage 1
    Frage:

    Was ist unter Netto-Grundfläche bei Punkt 7.6 der RL6 zu verstehen?

    Antwort:

    Gemeint ist damit die konditionierte Netto-Grundfläche.

  • Punkt: 7.6, Frage 2
    Frage:

    Wie ist der Begriff "Einsatz" eines alternativen Energiesystems zu verstehen? Ist z. B. durch den Einsatz einer thermischen Solaranlage für Warmwasser und/oder Heizung diese Bestimmung erfüllt?

    Antwort:

    Es ist der Energieeinsatz für die Beheizung, das Warmwasser und allenfalls für Kühlung inkl. RLT in die Betrachtungen einzubeziehen. Beispielsweise reicht es nicht, den Warmwasserbedarf im Sommer über eine Solaranlage abzudecken und dabei die Beheizung und den Warmwasserbedarf im Winter außer Betracht zu lassen.

  • Punkt: 8, Frage 1
    Frage:

    Welches Datum ist bei bestehenden Bauten im Eingabefeld "Erbaut" einzutragen? Ist das Jahr des Fertigstellungsdatums auch für die Defaultwerte heranzuziehen?

    Antwort:

    Bei bestehenden Bauten ist das Jahr der erstmaligen Baufertigstellung des Objektes einzutragen. Nein, für die Wahl der Defaultwerte sind die dem Datum der Baubewilligung zugrundeliegenden Anforderungen heranzuziehen.

  • Punkt: 8, Frage 2
    Frage:

    Welche Maßnahmen können bei denkmalgeschützten Gebäuden durchgeführt werden?

    Antwort:

    Denkmalgeschützte Gebäude sind im Grundbruch als solche ersichtlich gemacht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind alle baulichen Maßnahmen, dazu zählen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, mit dem Bundesdenkmalamt abzustimmen. Vor der Durchführung bedarf es einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes nach § 5 Denkmalschutzgesetz. Informationen sind in der Richtlinie „Energieeffizienz am Baudenkmal“ des Bundesdenkmalamtes, März 2011, enthalten.

  • Punkt: 8.1.3
    Frage:

    Welcher HWB-Wert ist in der Effizienzskala für Nicht-Wohngebäude einzutragen?

    Antwort:

    Es ist HWB*V, NWG, Ref, umgerechnet auf m² einzutragen.

  • Punkt: 9
    Frage:

    Welches Klima ist für die Ausnahmeregelung HGT 680 Kd anzunehmen?

    Antwort:

    Da sich alle Anforderungen auf das Referenzklima beziehen, ist auch hier das Referenzklima für alle Standorte in Österreich anzuwenden.
    Für das Referenzklima ergeben sich folgende HGT für die einzelnen Monate in der Heizperiode:
    Oktober 321 HGT; November 475 HGT; Dezember 614 HGT; Jänner 667 HGT; Februar 540 HGT; März 471 HGT; April 311 HGT.

  • Punkt: 9.d
    Frage:

    Wie ist mit der Ausnahmeregelung für 680 HGT umzugehen?

    Antwort:

    Grundsätzlich sind die 680 Kd für eine kurzzeitige Nutzung gedacht und daher als HGT 20/12 für das Referenzklima ausgewiesen. Jedenfalls ist damit ein Gebäude zu verstehen, dessen Konditionierung auf eine Temperatur von 20° C vorgesehen ist (entsprechend einem Nutzungsprofil), jedoch für einen derart kurzen Nutzungszeitraum, dass 680 Kd unterschritten werden (jedenfalls fallen alle Gebäude, die ganzjährig zu Wohnzwecken dienen, nicht unter diese Ausnahmeregelung).

  • Punkt: Allgemein, Frage 1
    Frage:

    Wie ist die Anzahl der HGT zu berechnen?

    Antwort:

    Der HGT-Wert gemäß Richtlinie ergibt sich wie folgt:
    Für alle Monate in denen die Monatsmitteltemperatur unter 12° C beträgt, ist die Differenz auf 20° C mit den Monatstagen zu multiplizieren und über das Jahr zu summieren.
    Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Regressionsmodell zur Berechnung der Monatsmitteltemperaturen nicht mit den Angaben aus dem bisherigen OIB-Leitfaden (Ausgabe 1999) zu vergleichen ist.

  • Punkt: Allgemein, Frage 2
    Frage:

    Wie ist der Begriff "Prozessenergie" zu verstehen?

    Antwort:

    Prozessenergie ist jene Form von Energie, die dazu dient, andere Energiebedürfnisse zu befriedigen, als die Konditionierung von Räumen für die Nutzung durch Personen, z. B. das Konditionieren von Ställen, das Kühlen von Technikräumen, das Beheizen von Glashäusern etc.

  • Punkt: Allgemein, Frage 3
    Frage:

    Welche Bedeutung haben die Felder "Anforderungen" auf der zweiten Seite des Energieausweises bei Energieausweisen für Bestandsobjekte?

    Antwort:

    Diese Felder sind bei Energieausweisen für Bestandsobjekte nicht zu befüllen.

  • Punkt: Allgemein, Frage 4
    Frage:

    Wie ist bei multiplen Heizungssystemen in einem Gebäude in Bezug auf den Energieausweis vorzugehen (z. B. Etagenheizungen und Fernwärmeanschlüsse in einem Gebäude)?

    Antwort:

    a) Es wird das Haustechniksystem so abgebildet, wie es zum Zeitpunkt der Ausstellung des EA vorhanden ist (das hat allerdings den Nachteil, dass z. B. bei Wohnungen mit Etagenheizung auch das Heizungssystem der anderen Wohnungen mit einfließt). Bei Nicht-Wohngebäuden ist dies die einzige Möglichkeit.
    b) Es kann das gesamte Gebäude mit der Haustechnik Variante A, dann in der Variante B usw. berechnet werden. Je nachdem, welche Variante in der betreffenden Wohnung vorhanden ist, gilt dann der entsprechende Energieausweis (vom ganzen Gebäude).

  • Punkt: Allgemein, Frage 5
    Frage:

    Wie ist bei der Berechnung des Energieausweises vorzugehen, wenn mehrere Wohngebäude (einer Gebäudeverwaltung) von einer gemeinsamen Heizungszentrale mit Wärme versorgt werden?

    Antwort:

    In diesem Fall liegt keine Fernwärmeversorgung im eigentlichen Sinn vor (die Heizkosten werden z. B. nicht nach kWh, sondern nach den in der Heizzentrale angefallenen Kosten anteilsmäßig verrechnet), daher wird vorgeschlagen, auch die Energiebereitstellungsverluste in der Heizzentrale und die Verteilungsverluste bis zum Gebäude anteilsmäßig zu berücksichtigen. Die Leitungen außerhalb des Gebäudes sollen als Leitungen im unbeheizten Bereich eingegeben werden, sofern nicht eine genauere Berechnung erfolgt.

  • Punkt: Begriffsbestimmungen
    Frage:

    Was ist unter gesamter Nutzfläche im Sinne der Begriffsbestimmung "umfassende Sanierung" zu RL 6 verstehen?

    Antwort:

    Gemeint ist damit die konditionierte Netto-Grundfläche (unter der Annahme, dass die Funktions- und Verkehrsflächen in der Regel nicht konditioniert sind).