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FAQs 2015
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OIB-Richtlinie 3
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Punkt: 5.3.3
Frage:
Dürfen Reinigungsöffnungen von Abgassammlern in Wohnungen situiert sein, die diesem Abgassammler zugeordnet sind?
Antwort:Ja, die OIB-Richtlinie 3 stellt als Anforderung an den Zugang zu Reinigungsöffnungen, dass der Zugang zu Reinigungsöffnungen nicht über andere Wohn- oder Betriebseinheiten erfolgen darf. Wenn die Wohn- oder Betriebseinheit, in der sich die Reinigungsöffnung des Abgassammlers befindet, an die Abgasanlage angeschlossen ist, dann ist diese Wohn- oder Betriebseinheit keine „andere“ Wohnung.
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Punkt: 10.1.2
Frage:
Ist der in den Erläuternden Bemerkungen der OIB-Richtlinie 3 angeführte Grenzwert für den maßgeblichen Außenlärmpegel von 45 dB, ab dem eine natürliche Lüftung nicht mehr möglich ist, auch für kurzzeitige Lüftungsvorgänge gedacht?
Antwort:Nein, kurzzeitige Lüftungsvorgänge (Stoßlüftungen) sind davon nicht betroffen.