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FAQs 2015

Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.

OIB-Richtlinie 3

  • Punkt: 5.3.3
    Frage:

    Dürfen Reinigungsöffnungen von Abgassammlern in Wohnungen situiert sein, die diesem Abgassammler zugeordnet sind?

    Antwort:

    Ja, die OIB-Richtlinie 3 stellt als Anforderung an den Zugang zu Reinigungsöffnungen, dass der Zugang zu Reinigungsöffnungen nicht über andere Wohn- oder Betriebseinheiten erfolgen darf. Wenn die Wohn- oder Betriebseinheit, in der sich die Reinigungsöffnung des Abgassammlers befindet, an die Abgasanlage angeschlossen ist, dann ist diese Wohn- oder Betriebseinheit keine „andere“ Wohnung.

  • Punkt: 10.1.2
    Frage:

    Ist der in den Erläuternden Bemerkungen der OIB-Richtlinie 3 angeführte Grenzwert für den maßgeblichen Außenlärmpegel von 45 dB, ab dem eine natürliche Lüftung nicht mehr möglich ist, auch für kurzzeitige Lüftungsvorgänge gedacht?

    Antwort:

    Nein, kurzzeitige Lüftungsvorgänge (Stoßlüftungen) sind davon nicht betroffen.