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FAQs 2011
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OIB-Richtlinie 2.2
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Punkt: 5.2.2
Frage:
Dürfen in Garagen und Parkdecks Beschichtungen in Bfl ausgeführt werden?
Antwort:Ja, diese Ausführung stellt zwar eine unwesentliche Abweichung zu den Anforderungen gemäß Punkt 5.2.2 der OIB-Richtlinie 2.2 dar, kann jedoch als gleichwertig zu Gussasphalt und Asphaltbeton jeweils in Bfl angesehen werden.