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FAQs 2007

Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.

OIB-Richtlinie 6, Leitfaden

  • Punkt: 2.1
    Frage:

    Wie sind die Verteilungsverluste bei Zweileiter-Systemen (Raumwärme, Warmwasser) zu berechnen?

    Antwort:

    Die Temperatur im Vor- und Rücklauf zur dezentralen Wärmebereitstellung wird in der Regel vom Warmwasser vorgegeben. Dementsprechend ist die Länge der Verteil- und Steigleitungen der Raumheizung mit null Meter anzusetzen. Für die Länge der Verteil- und Steigleitungen des Warmwassers ist die Gesamtlänge (des Zweileiter-Systems) anzunehmen.

  • Punkt: 2.6, Frage 1
    Frage:

    Wie ist ein Energieausweis für die Mischform Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude auszustellen?

    Antwort:

    Grundsätzlich wird festgehalten, dass das Ausstellen eines gemeinsamen Energieausweises aufgrund der Berechnung des Endenergiebedarfs von einzelnen Nutzungszonen bislang noch nicht geregelt ist. Jedenfalls ausgeschlossen ist dieses Addieren bei Zugrundelegung verschiedener Nutzungsprofile dieser Nutzungszonen (eventuell widersprüchliche Nutzungszeiten).

  • Punkt: 2.6, Frage 2
    Frage:

    Welcher Zone ist eine gemeinsame zentrale Erschließungsfläche zuzuordnen, die mehrere Zonen erschließt?

    Antwort:

    Aus Sicht des Sachverständigenbeirats sind mehere Möglichkeiten wählbar:
    1.) Alle Nutzungseinheiten sind einzeln entsprechend ihrem Nutzungsprofil zu berechnen und mit Energieausweisen zu versehen. Die Erschließungsfläche wird dabei als "Sonstiges Gebäude" behandelt, welches nur die U-Werte auszuweisen hat.
    2.) Liegt eine überwiegende Nutzung der Nutzungseinheiten vor, so ist die Erschließungsfläche mit diesem Nutzungsprofil zu berechnen und danach anteilig den verschiedenen Nutzunszonen zuzuordnen.
    3.) Liegt eine Nutzung vor, die eine maximale Nutzungszeit aufweist und zu deren Nutzbarkeit die Konditionierung der Erschließungsfläche notwendig ist, so ist die Erschließungsfläche mit diesem Nutzungsprofil zu berechnen und danach anteilig den verschiedenen Nutzungszonen zuzuordnen.

  • Punkt: 2.6, Frage 3
    Frage:

    Wie ist mit Mischformen zwischen Fensterlüftung und kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung innerhalb von Nutzungseinheiten vorzugehen?

    Antwort:

    Der wirksame Luftwechsel ist flächengewichtet unter Berücksichtigung der Rückgewinnungsgrade bzw. unter Berücksichtigung der Infiltration für jene Teile mit kontrollierter Wohnraumlüftung zu berechnen. Dazu hat der Anhang zum Energieausweis eine ausführliche Begründung zu enthalten.

  • Punkt: 2.6, Frage 4
    Frage:

    Welche Anforderungen gelten für Gebäude, die unter das Nutzungsprofil "Sonstige Gebäude" fallen.

    Antwort:

    Es sind die Mindest-U-Werte einzuhalten und es ist ein Energieausweis für "Sonstige Gebäude" auszustellen. Ausgenommen von der Einhaltung der Mindest-U-Werte und der Ausstellung eines Energieausweises sind jene Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden (d.h. kleiner gleich + 5° C).

  • Punkt: 2.6, Frage 5
    Frage:

    Dürfen Wohngebäude mit zusätzlicher Nutzung, die aufgrund der Zonierungsregeln nicht zoniert werden müssen, trotzdem zoniert werden, wenn sie unterschiedliche Nutzungen beinhalten?

    Antwort:

    Ja.

  • Punkt: ÖNORM B 8110-6, Frage 1
    Frage:

    Wie ist ein offener Stiegenabgang zum unbeheizten Keller bei der Erstellung des Energieausweises zu behandeln?

    Antwort:

    Ein offener Stiegenabgang zum unbeheizten Keller kann entweder detailliert eingegeben werden, indem Volumen, Wand- und Deckenflächen zum angrenzenden Keller in das beheizte Volumen eingeschlossen werden oder vereinfacht, indem die Kellerdecke fiktiv durchgezogen wird.

  • Punkt: ÖNORM B 8110-6, Frage 2
    Frage:

    Wie geht man mit beheizbaren Kellerräumen, Nebenräumen oder Wintergärten um? Bedeutet das Vorhandensein eines Wärmeabgabesystems auch automatisch, dass die Räume als konditioniert anzunehmen sind?

    Antwort:

    Grundsätzlich sind alle Räume, in denen ein Wärmeabgabesystem vorgesehen ist, in die Berechnung des Energieausweises einzubeziehen.
    Allfällig angrenzende unbeheizte Räume werden entsprechend der 4 Kelvin-Regel innerhalb oder außerhalb der Hülle gerechnet.