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Thema 4

Auszug aus

Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden                               

Autor Wolfgang Thoma

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Die Einhaltung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes

Die derzeitigen Bestimmungen über größere Renovierungen, die eine Möglichkeit bieten, einen Mindestrenovierungsumfang zu gewährleisten, werden durch neue EU-Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz ergänzt.

Dabei werden auf Basis des Gebäudebestandes an Nicht-Wohngebäuden mit Stichtag 1. Jänner 2020 jene 15 % an Nicht-Wohngebäuden ermittelt, die den höchsten Primärenergieverbrauch haben und in der Folge ein nationaler 15%-Primärenergiegrenzwert festgelegt. Analog ist ein 25%-Primärenergiegrenzwert zu bestimmen. Die Nicht-Wohngebäude können auch in Kategorien (Büros, Krankenhäuser, Schulen etc.) unterteilt werden und so nationale individuelle Primärenergiegrenzwerte festgelegt werden.

Bis 1. Jänner 2030 sind dann alle Nicht-Wohngebäude mit einem Primärenergieverbrauch über dem national festgelegten 15%-Primärenergiegrenzwert zu sanieren. Analog ist bis 2034 mit den restlichen 10 % an Nicht-Wohngebäuden zu verfahren, die einen Primärenergieverbrauch über dem national festgelegten 25%-Primärenergiegrenzwert haben. Weitere Grenzwerte sind national so festzulegen, dass der Gebäudebestand an Nicht-Wohngebäuden im Zeitraum 2034 bis 2050 so weit gesenkt wird, um 2050 einen Nullemissions-Gebäudebestand zu erreichen.

Für Wohngebäude wird ein anderer Weg eingeschlagen. Hier muss der gesamte Gebäudebestand an Wohngebäuden bis 2033 im Mittel mindestens die national festgelegte Primärenergieeffizienzklasse D erfüllen und es ist ein nationaler Zielpfad festzulegen, der den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Gebäudebestandes an Wohngebäuden im Zeitraum 2033 bis 2050 so weit senkt, dass dieser bis 2050 einem Nullemissions-Gebäudebestand entspricht.

Für Einfamilienhäuser besteht die Möglichkeit, von obigen Bestimmungen für Wohngebäude abzuweichen und nach dem 1. Jänner 2028 die Erreichung der Primärenergieeffizienzklasse D innerhalb von fünf Jahren nur vorzuschreiben, wenn diese verkauft, vermietet, verschenkt oder ihr Grundbucheintrag geändert wird.

Durch die Konzentration auf diejenigen Gebäude des Gebäudebestands, die die niedrigste Gesamtenergieeffizienz haben, wird sichergestellt, dass die Bemühungen auf Gebäude mit dem größten Potenzial für die Reduktion der CO2-Emissionen, die Verringerung der Energiearmut und weitreichende soziale und wirtschaftliche Vorteile abzielen. … 

 

Die Einführung von Renovierungspässen

Mit 31. Dezember 2025 müssen die Mitgliedstaaten den Gebäudeeigentümern, die eine Renovierung ihres Gebäudes in mehreren Stufen planen, die Möglichkeit anbieten, freiwillig Renovierungspässe ausstellen zu können. Diese sind entsprechend einem bis zum 31. Dezember 2023 zu erstellenden delegierten Rechtsakt auszuführen. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2022