Inhalt:
Interview
Auszug aus dem Interview zum Thema „Neue europäische Rahmenbedingungen im Bauwesen“
Interviewpartner: Domenico Tinto, Seconded National Expert der Europäischen Kommission, und Sergio Vazquez, Generalsekretär der EOTA.
Georg Kohlmaier (OIB): "Ein wesentlicher Schwerpunkt im Verordnungsentwurf ist die Grundanforderung für Bauwerke „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen von Bauwerken“. Was ist die Erwartung der Kommission für diesen Fokus? Die Umsetzung der Grundanforderungen Nr. 7 und Nr. 8 in harmonisierten technischen Spezifikationen wird vermutlich etliche Zeit in Anspruch nehmen. Kann EOTA im Bereich der Europäischen Bewertungsdokumente dabei mit einer möglichst raschen Umsetzung zur Unterstützung der Industrie und der Bauschaffenden beitragen?"
Sergio Vazquez
Der „EN 15804 – Nachhaltigkeit von Bauwerken“ folgend hat EOTA einen Vorschlag für den Umgang mit BWR 7 in EADs vorgelegt. Jetzt warten wir auf eine Entscheidung für das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit und die endgültige Rückmeldung der Europäischen Kommission zu unserem Vorschlag sowie die Diskussion zum Acquis zur Bauproduktenverordnung. Unser mit Nachhaltigkeitsthemen betrautes Projektteam, PT 12, wird dann eine Bewertung vornehmen, um die Vorschläge in den EADs umzusetzen. Sobald der Vorschlag vorliegt, werden Hersteller die Möglichkeit haben, Nachhaltigkeitsaspekte in EADs und in der Folge auch in ETAs aufzunehmen. …
Georg Kohlmaier (OIB): "In Gesprächen mit Herstellern können wir feststellen, dass die Europäischen Bewertungsdokumente als technische Spezifikationen und die Europäischen Technischen Bewertungen auch außerhalb der Europäischen Union für Behörden und Auftraggeber mehr und mehr an Relevanz gewinnen. Wie können die Europäische Kommission und EOTA die inhaltliche Anwendung der Regeln der Bauproduktenverordnung in Nicht-EU-Staaten fördern?"
Domenico Tinto
Der EOTA-Weg ist freiwillig. Wenn ein Hersteller sich dafür entscheidet, heißt das, dass das jeweilige Produkt großes Potenzial für grenzüberschreitenden Handel aufweist. Diese Handelbarkeit ist eine Eigenschaft des Produktes. Wenn ein Produkt innerhalb des EU-Binnenmarktes nationale Grenzen überschreiten kann, ist sein Vermarktungspotenzial auch außerhalb der EU groß. Unsererseits müssen wir nun also die Effizienz des EOTA-Weges steigern und die Veröffentlichung neuer EADs beschleunigen: Dies wird mit der neuen Bauproduktenverordnung erreicht werden. Nichtsdestotrotz müssen wir aber auch die diplomatischen Beziehungen mit Kandidatenländern sowie Nicht-EU-Ländern stärken und mit der GD NEAR zusammenarbeiten, um die Angleichung unserer Verordnung in Kandidatenländern zu beschleunigen, sowie mit der GD TRADE, um den Markt für Bauprodukte zu erweitern. Hier, glaube ich, kann EOTA bei der Identifizierung der wichtigsten Zielmärkte und der Kooperation mit den zuständigen Kommissionsdienststellen eine proaktive Rolle spielen. …
Das gesamte Interview finden Sie in OIB aktuell, 4.2022