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Thema 2

Auszug aus

Barrierefreie Veranstaltungsorte für alle Menschen                                    

Autorin Barbara Sima-Ruml

 

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Hören, Sehen und mit allen Sinnen dabei sein

Behinderungen sind sehr vielfältig, werden jedoch alle mit einem Zeichen – dem Rollstuhlzeichen – gekennzeichnet. Somit sind von vornherein ganz viele Personen nur mitgemeint, aber nicht angesprochen. Will man eine Veranstaltung für alle Menschen barrierefrei nutzbar machen, so braucht es jedenfalls mehr als nur ein paar Plätze für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen. Insbesondere Menschen mit Hörbeeinträchtigungen (das sind überwiegend Personen, die mit einem Hörgerät noch eine Resthörfähigkeit aufweisen), gehörlose Personen (ohne Resthörfähigkeit, diese Personen sprechen Gebärdensprache), Personen mit Sehbehinderungen (mit Restsehfähigkeit) und blinde Menschen werden gerne vergessen. Für viele Personen mit Behinderungen ist es notwendig, eine Begleitperson mitzunehmen, die in direkter Nähe der Person mit Behinderung Platz findet. Die Plätze für Personen mit Behinderungen sind daher so auszuwählen, dass sie leicht erreich- und gut auffindbar sind und die Begleitperson in unmittelbarer Nähe (also idealerweise direkt daneben) Platz findet. Außerdem muss die Akustik passen, insbesondere was Flatterechos oder verzögerte Tonmischung betrifft. Zweiteres hat mir bei einem Konzert in einer Halle die Laune ordentlich vermiest. Während ich mit einer Freundin auf der Rollstuhltribüne im seitlichen Bereich viele Songs mit verzögerter Qualität hören musste, feierten unsere Männer in der Mitte der Halle mit ausgezeichneter Akustik. Per Mail darauf angesprochen, zuckte der Veranstalter virtuell nur die Schultern und entgegnete lapidar „Jeder Besucher hätte sich ja in die Mitte der Halle begeben können.“ Jeder? – Nein, eben nicht! Manche mussten stundenlang verzerrte Versionen ihrer Lieblingssongs anhören. Sie können mir glauben, es war eine Qual! Bei Veranstaltungsstätten mit fixer Bestuhlung sollte es auch fixe barrierefreie Stellplätze geben, die natürlich dann auch so ausgestattet sind, dass neben jeder Person mit einem Rollstuhl auch direkt die Begleitperson sitzen kann. Je Rollstuhlplatz ist eine freie Fläche von 100 cm Breite und 120 cm Tiefe vorzusehen.
Personen mit Hörbehinderungen benutzen überwiegend Hörhilfen, um am täglichen Leben teilzuhaben. Daher ist es besonders für diese Personengruppe wichtig, dass induktive Höranlagen im gesamten Publikumsbereich der Veranstaltung installiert sind. Die Induktionsschleifen können im Boden oder an der Decke installiert sein. Sind nur Teile des Publikumsbereichs mit Induktionsschleifen ausgestattet, so sind diese Bereiche klar zu kennzeichnen, damit auch für jeden ersichtlich ist, dass hier Personen mit einer Hörbehinderung vorrangig sitzen dürfen. In den letzten Jahren hat sich bei kleineren Veranstaltungen der Trend herauskristallisiert, dass eher einfachere FM-Systeme mit eigenen Mikrofonen und Empfängern für Personen mit Hörbehinderung bereitgestellt werden. Vor allem im Bildungsbereich und bei Religionsgemeinschaften sind diese Lösungen günstig und individuell anwendbar. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 3.2022