Inhalt:
Thema 1
Auszug aus
Revision der Bauproduktenverordnung
Autor Rainer Mikulits
… Sehr wohl eintreten können jedoch Änderungen für die Einbindung des Europäischen Normenwesens in der revidierten BPV. Die Kritik an CEN (European Committee for Standardization), es nicht geschafft zu haben, in einem halbwegs vertretbaren Zeitrahmen die – zugegebenermaßen vielen – erforderlichen „harmonisierten Normen“ zu erarbeiten, ist einer der Gründe – wenn nicht sogar der ausschlaggebende – für die Änderung der BPV. … Faktum ist jedoch, dass sich die Kundmachung fertiggestellter harmonisierter Normen in die Länge gezogen und offensichtlich die Nerven der verantwortlichen Politiker überstrapaziert hat. Dies ist der eigentliche Anlass für die (vergleichsweise frühe) Novellierung der BPV. …
… Ein weiteres Thema für die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung könnte die Doppelgleisigkeit von CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung sein. Die Inhalte der CE-Kennzeichnung, die gemäß Artikel 9 Abs. 2 der BPV gemeinsam mit dem CE-Symbol angeführt werden müssen, überschneiden sich zu einem sehr großen Teil mit den Inhalten der Leistungserklärung. Dies stellt eine unnötige Redundanz dar, zumal oftmals auf dem Produkt nicht ausreichend Platz sein wird, um eine derartig aufgeblasene CE-Kennzeichnung in lesbarer Schriftgröße anzubringen. Es ist daher zu vermuten, dass auch die Frage einer Zusammenführung der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung – zum Beispiel in elektronischer Form („Smart CE“) – ein Thema für die Revision der Bauproduktenverordnung sein wird. …
Der „Acquis-Prozess“
Unabhängig von der Änderung der Bauproduktenverordnung haben die Kommissionsdienste jedoch bereits damit begonnen, die rund 600 vorhandenen harmonisierten technischen Spezifikationen – allen voran die 444 harmonisierten Normen – zu screenen und, soweit erforderlich, eine Korrektur zu veranlassen. Dieses Vorhaben läuft unter dem Titel „Acquis-Prozess“, wobei unter „Acquis“ die Gesamtheit der harmonisierten technischen Spezifikationen sowie damit im Zusammenhang stehender Rechtsakte verstanden wird.
Diese Aktivität wurde nicht nur ausgelöst durch die teilweise formale Mangelhaftigkeit der bestehenden harmonisierten Normen, sondern auch, weil die als Grundlage für diese Spezifikationen dienenden Mandate (dies sind die Vorläufer der heute üblichen Normungsaufträge gemäß der Normungsverordnung) veraltet sind und oftmals auch einen unklaren Anwendungsbereich haben. Die Kommissionsdienste erachten es daher als erforderlich, diese Kontrolle für alle bestehenden harmonisierten technischen Spezifikationen durchzuführen und die Mandate durch aktualisierte Normungsaufträge gemäß der Verordnung 1025/2012 zu ersetzen und in der Folge die betroffenen harmonisierten Normen entsprechend zu überarbeiten. …
Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 3.2021