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Checkliste des OIB

Um eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen der Regelwerke für die Belange der „Baustoffliste ÖA" und eine akkordierte Vorgangsweise bei der Ausstellung der Registrierungsbescheinigungen zu unterstützen, wurde hierfür für die Produktgruppe 2.1.2 eine „Checkliste" geschaffen.

Diese „Checkliste" wird im OIB unter Heranziehung maßgebender Experten erstellt. Sie stellt kein Regelwerk dar, sondern gibt - soweit erforderlich - Antwort auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Interpretation der Regelwerke und der „Baustoffliste ÖA". Die „Checkliste" wird von dem für Fragen der „Baustoffliste ÖA" zuständigen Sachverständigenbeirat des OIB, in dem alle Länder vertreten sind, einvernehmlich beschlossen. Haupt-Adressat der Checkliste sind die Registrierungsstellen.

Stand Oktober 2019
AnhangGröße
application/pdf Checkliste233.6 KB