CSIL-Bericht „ETAs in Global Markets“

Das Wirtschaftsforschungsinstitut CSIL Milano hat den Bericht „ETAs in Global Markets: a data­based analysis“ zur Relevanz der ETAs außerhalb der EU erstellt. Der Bericht ist auf der EOTA­Website (www.eota.eu) verfügbar.

Text Elisabeth Bata

Die wichtigsten Ergebnisse werden hier kurz zusammengefasst:

  • 12 % aller ETAs werden von Herstellern beantragt, die außerhalb des Geltungsbereichs der Bauproduktenverordnung ansässig sind.Anmerkung: Die Bauproduktenverordnung gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und in der Türkei. Diese Länder werden daher für die Zwecke dieser Studie als „EU“ gezählt.
  • Die Produktbereiche, für die weltweit die meisten ETAs beantragt werden, sind Befestigungen (Bereichscode 33) sowie Brandschutzabschottungen und Brandschutzbekleidungen, Flammschutzprodukte (Bereichscode 35).
  • Die Länder mit der höchsten Nachfrage nach ETAs außerhalb der EU sind Australien (81 ETAs), China (73 ETAs), Taiwan (63 ETAs), Indien (53 ETAs) und die Vereinigten Staaten (50 ETAs).
  • Generell ist in China, Brasilien, Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein zunehmendes Interesse an ETAs zu beobachten.
  • Im Allgemeinen verfügen Hersteller mit Sitz in Ländern mit engen wirtschaftlichen Beziehungen zur EU eher über eine ETA. Die große Ausnahme ist Australien, wo ETAs zu einer bewährten Praxis geworden sind und nicht nur für den Handel, sondern auch für den Inlandsmarkt verwendet werden.

Das Hauptziel dieser Studie bestand darin, die Aufmerksamkeit auf die potenziellen Vorteile einer besseren globalen Sichtbarkeit von ETAs zu lenken. Ein hoher Stellenwert von ETAsin Nicht­EU­Märkten kann dazu beitragen, technische Handelshemmnisse abzubauen und Win­Win­Situationen zu schaffen, in denen externe Märkte von den hohen europäischen Maßstäben in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt profitieren.

Bekanntmachung von Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD) im Amtsblatt der EU

Mit Stand Ende März 2024 sind 408 EADs inklusive diverser Anpassungen (Amendments) im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt­ gemacht. 654 EADs sind auf EOTA­Ebene für die Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) verfügbar. Dazu zählen auch jene EADs, für die die Annahmeverfahren gemäß dem Anhang II zur Bauproduktenverordnung abgeschlossen sind, die aber noch nicht im Amtsblatt bekanntgemacht sind.

Insgesamt zwölf weitere EADs sind von den Kommissionsdiensten zwischenzeitlich als „amtsblattreif“ eingestuft worden („greenlighted“). Für die endgültige Aufnahme bedarf es aber noch den Abschluss der interinstitutionellen Konsultationen auf EC­Ebene.

Joint-Action-Plan EC-EOTA zur Abarbeitung des „Backlog of EADs“

Der EAD­Action­Plan ist formal seit Ende 2023 abgeschlossen (The EAD Action Plan: a success story | EOTA). Obwohl das Ziel (80 % der 137 EADs im Amtsblatt) knapp nicht erreicht werden konnte, können die Ergebnisse als Erfolg gewertet werden.

  • Insgesamt wurden 98 EAD­Action­Plan­ Verfahren abgeschlossen.
  • 89 EADs wurden im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht.
  • Neun Projekte wurden in andere EADs integriert.

Die vorgeschaltete Prüfung von EADs durch die Experten des Projekt Team 16 der EOTA (OIB ist darin vertreten) hat sich aus Sicht der TB­Mitglieder als äußerst effizient erwiesen.

Auswirkungen der neuen Verordnung über Bauprodukte (CPR neu) auf die EOTA

Zum Zeitpunkt der Sitzung des EOTA­Technical­ Board stand die Annahme des endgültigen Textes der neuen Verordnung über Bauprodukte durch das Europäische Parlament noch aus. Anmerkung: Das Dokument wurde am 10. April 2024 angenommen.

Die nächsten Meilensteine sind die Annahme durch den Europäischen Rat und die Übersetzungen in alle Amtssprachen der Mitgliedstaaten. Mit der Veröffentlichung ist frühestens im 4. Quartal 2024 zu rechnen.

Die wesentlichsten Änderungen werden hier kurz zusammengefasst:

  • In der CPR neu werden Europäische Bewertungsdokumente nicht mehr der harmonisierten Zone zugeordnet.
  • Der Fokus für die EOTA­Route liegt auf innovativen Produkten.
  • Neben den grundlegenden Anforderungen an Bauwerke sind die vorab festgelegten wesentlichen Umweltmerkmale zu bewerten. Zusätzlich dazu sind auch Angaben zu den allgemeinen Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen in EADs zu integrieren.
  • Eine ETA kann erst nach Amtsblattkundmachung des zugrundeliegenden EADs ausgestellt werden.