Wie lange ist eine ÜA-Kennzeichnung für ein Bauprodukt in der Baustoffliste ÖA erforderlich, falls eine harmonisierte Norm für dieses Bauprodukt vorliegt? Ab wann kann/muss das Produkt eine CE-Kennzeichnung tragen?
Die Dauer der Übergangszeit für die verpflichtende Anwendung von harmonisierten Normen für die einzelnen Produktgruppen wird von der Europäischen Kommission festgelegt und im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. In den Mitteilungen des OIB sowie entsprechend den einschlägigen landesgesetzlichen Bestimmungen wird darauf verwiesen.
Während der Übergangszeit ist die CE-Kennzeichnung bereits möglich. Da diese noch nicht verpflichtend ist, bleiben diese Produkte bis zum Ende der Übergangszeit in der Baustoffliste ÖA. Dennoch ist bei Vorliegen einer CE-Kennzeichnung keine zusätzliche ÜA-Kennzeichnung erforderlich. Dies ist in den Umsetzungsvorschriften der Länder vorgesehen.
Datum: 23.07.2019