Wie erfolgt die Aktualisierung der Baustoffliste ÖA?
Die Baustoffliste ÖA wird in bestimmten Abständen aktualisiert, wobei die Anpassungen als gesamte Neufassung der Baustoffliste oder als Novelle zur geltenden Baustoffliste herausgegeben werden. Im Falle einer Novelle werden nur die im Zuge der Aktualisierung abgeänderten/ergänzten Abschnitte der Baustoffliste ÖA neu erlassen und gelten zusammen mit den nicht geänderten Teilen der Verordnung. Die Erlassung der Verordnung folgt festgelegten Verfahrensschritten: Nach Erstellung eines Entwurfes, gespeist u.a. aus dem Input aus Fachkreisen, wird dieser in dem im OIB hierzu eingerichteten Sachverständigenbeirat beraten und beschlossen und sodann der Wirtschaftskammer Österreich zur Konsultation übermittelt. Die Wirtschaftskammer Österreich bindet ihrerseits die relevanten Fachkreise und Gremien in die Konsultation ein. Anschließend wird der Entwurf einem Notifikationsverfahren auf europäischer Ebene unterworfen. Das heißt, der Entwurf wird allen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission vorgelegt, um so künftige Rechtsvorschriften für Österreich bekanntzugeben. Abschließend wird der Entwurf von den Landesregierungen beschlossen und vom OIB entsprechend den anzuwendenden landesrechtlichen Vorschriften kundgemacht.
Datum: 23.07.2019