Welche Kennzeichnung ist für in der Baustoffliste ÖE angeführte Bauprodukte notwendig?

Die Kennzeichnung der Übereinstimmung des Bauproduktes mit der harmonisierten technischen Spezifikation (harmonisierte Norm, Europäische Technische Bewertung im Zusammenhang mit einem Europäischen Bewertungsdokument) und mit der Leistungserklärung erfolgt durch die CE-Kennzeichnung. Die Anbringung der CE-Kennzeichnung hat die Abgabe einer Leistungserklärung des Herstellers zur Voraussetzung (Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“)). Für die Übereinstimmung eines Bauproduktes mit den Bestimmungen der Baustoffliste ÖE ist jedoch keine eigene Kennzeichnung etc. vorgesehen.

Datum: 23.07.2019