Warum findet sich in der Baustoffliste ÖE sowohl der Verweis auf EADs als auch auf ETAGs?

Leitlinien für Europäische technische Zulassungen (ETAG) können gemäß Art. 66 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“) als Europäische Bewertungsdokumente (EAD) verwendet werden. Sie fungieren somit wie EADs als Referenzdokumente für Europäische Technische Bewertungen. Für ETAGs und EADs, soweit in der Baustoffliste ÖE erfasst, werden für die Zuordnung die Bereichscodes nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“) entsprechend einer Vereinbarung durch die Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) herangezogen. Derzeit findet auf Ebene der EOTA ein Überführungsprozess der ETAGs, die unter der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG erstellt wurden, in Europäische Bewertungsdokumente (EAD) gemäß der derzeit geltenden Verordnung (EU) Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“) statt. Daher ist es möglich, dass für denselben Produktbereich CE-gekennzeichnete Produkte gleichzeitig am Markt sind, für die eine Europäische Technische Bewertung noch auf Basis einer ETAG oder schon auf Basis des (nachfolgenden) EAD vorliegt. Daher sind für relevante Produktbereiche in der Liste der Technischen Spezifikationen im Einzelfall sowohl eine ETAG als auch der Verweis auf EADs, mit denen die ETAG ersetzt wird, angeführt. Näheres dazu kann sowohl den Informationen auf der Website der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (www.eota.eu) als auch den einschlägigen Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik entnommen werden.

Datum: 23.07.2019