Punkt: 3.9.5, Frage 2 Müssen Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Brennstoffförderung mittels Saugleitung in einen Zwischenbehälter von nicht mehr als 1,5 m³ in einem Heizraum aufgestellt werden?
Ja, da es sich bei diesem System auch um eine automatische Beschickung handelt.