Punkt: 3.9.5, Frage 1 Dürfen Feuerstätten für feste Brennstoffe mit automatischer Beschickung aus einem Vorratsbehälter mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1,5 m³ mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW auch außerhalb von Heizräumen aufgestellt und betrieben werden?

Nein, da die allgemeine Bestimmung betreffend der Notwendigkeit eines Heizraumes ab einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW unabhängig von der Größe des Vorratsbehälters gilt.