Punkt: 3.1.1 Sind für die Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen nur die µ-Werte relevant, und ist die in den Erläuternden Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 4, Ausgabe März 2015, zum Punkt 3.1.1 zitierte Studie „Messungen des Gleitreib-Koeffizienten zur Beurteilung des µ-Wertes von begehbaren Oberflächen“ verbindlich anzuwenden?
Nein, es können auch R-Werte oder sonstige Kennwerte herangezogen werden.