Punkt: 2.4.2 Muss bei überdachten Stellplätzen mit überdachten Fahrgassen mit mehr als 250 m² Nutzfläche, welche näher als 2 m zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze errichtet werden, eine Wand zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze erstellt werden, wenn ja, mit welchen Anforderungen?
Es besteht eine Verpflichtung zur Errichtung einer Wand, die die Anforderungen der Tabelle 1 der OIB-Richtlinie 2.2 zu erfüllen hat.