Punkt: 2.2 Muss bei überdachten Stellplätzen mit mehr als 35 m² und nicht mehr als 250 m² Nutzfläche, welche näher als 2 m zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze errichtet werden, eine Wand zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze errichtet werden, wenn ja, mit welchen Anforderungen?
In der Regel besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer Wand. Wenn jedoch aufgrund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Nachbargebäude zu erwarten ist, kann eine Wand erforderlich werden, die die Anforderungen der Tabelle 1 der OIB-Richtlinie 2.2 zu erfüllen hat