Punkt: 2.1, Frage 5 Muss bei einem überdachten Stellplatz mit nicht mehr als 35 m² Nutzfläche, welcher näher als 2 m zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze errichtet wird, eine Wand zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze errichtet werden, wenn ja, mit welchen Anforderungen?

In der Regel besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer Wand. Wenn jedoch aufgrund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Nachbargebäude zu erwarten ist, kann jedoch eine Wand erforderlich werden, die die Anforderungen des Punktes 2.1 der OIB-Richtlinie 2.2 zu erfüllen hat. Sofern eine Wand erforderlich ist, gelten die Anforderungen auch an allenfalls vorhandene Stützen im Verlauf dieser Wand.