Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser Sind Komponenten wie z.B. Elektrowarmwasserspeicher, Enthärtungsanlagen, Filter, Aktivkohlefilter, Heizungsfilter, Zirkulationspumpen, Wärmetauscher u.A. einbauzeichenpflichtig?

Geräte, wie z.B. Elektrowarmwasserspeicher, Enthärtungsanlagen, Zirkulationspumpen, Wärmetauscher, sind nicht einbauzeichenpflichtig. Aktivkohlefilter sind chemische Aufbereitungen, nicht aber Bauprodukte. Hinweis zu Filtern: Bei Produkten, die gleichzeitig als Gerät und als Armatur „mit besonderer Ausstattung“ einzuordnen sind, beispielsweise Wasserfilter mit eingebauter Armatur, handelt es sich um eine Gebäudearmatur in Kontakt mit Trinkwasser, die allerdings z.B. nicht ohne die eingebaute Filterkerze (Stichwort: „zum Gerät gehörig“) funktioniert. Es ist von einer ÜA-Kennzeichnungspflicht für die Armatur als solches auszugehen. Bei der Produktprüfung ist zu klären, ob eine Unterscheidung in die prüfungsrelevanten Teile vorstellbar ist. Das ist mit der Prüfstelle zu klären.

Datum: 13.05.2020