Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser Sind Expansionsgefäße einbauzeichenpflichtig?
Gemäß derzeit geltender Baustoffliste ÖA sind Rohre, Formstücke und Armaturen einbauzeichenpflichtig. Behälter sind nicht ÜA-pflichtig. Wenn aber der Behälter mit Anschlussarmaturen versehen ist, die für sich betrachtet in die Produktgruppe lfd. Nr. 15.2.3 fallen, so gilt für diese die ÜA-Kennzeichnungsverpflichtung.
Datum: 13.05.2020