Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser Kann davon ausgegangen werden, dass Druckminderventile gemäß Datenblätter mit DVGW- (und damit auch ÖGVW-) Zulassung für die Trinkwasserversorgung nicht noch zusätzlich das Einbauzeichen tragen müssen? (Gemäß Herstellerangabe ist das Produkt nach einer harmonisierten Norm entwickelt, geprüft, in Verkehr gebracht und unterliegt einer laufenden Kontrolle.)

Die Baustoffliste ÖA umfasst in der Produktgruppe lfd. Nr. 15.2.4 „Gebäudearmaturen“ die Armaturen gemäß ÖNORM EN 736-1, Abschnitt 5. Abschnitt 5 enthält u.a. im Punkt 5.5 Sicherheitsventile. Druckminderventile sind als solche zu verstehen und daher einbauzeichenpflichtig. Das ÜA-Zeichen ist ein behördliches Verwendbarkeitszeichen und daher von Qualitätskennzeichen, wie z.B. jenem des ÖVGW, zu unterscheiden. Harmonisierte Normen im Regime der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 behandeln derzeit nicht die Nachweise der Trinkwassereignung, sondern lediglich die mechanischen Produktmerkmale.

Datum: 13.05.2020