Lfd. Nr. 13.1 Rauch- und Abgasanlagen Wie erfolgt die Abgrenzung der ÜA-pflichtigen von den CE-gekennzeichneten Produkten für Abgasanlagen? Gibt es neben den harmonisierten Normen noch andere Spezifikationen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind?
Antworten zu diesen und weitergehenden Fragen bietet das „Informationsblatt des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) – ÜA- und CE-Kennzeichnung von Abgasanlagen“. Das Informationsblatt wurde mit dem ASI Komitee 187 abgestimmt.
Datum: 23.07.2019