Lfd. Nr. 1.1. Bindemittel Welche Bestimmungen gelten für das Bauprodukt „Zement“?
Für Zement liegt die harmonisierte Norm EN 197-1 (in Österreich umgesetzt durch die ÖNORM EN 197-1) vor.
Für Zemente mit besonderen Verwendungen gelten die Bestimmungen der Baustoffliste ÖA, lfd. Nr. 1.1.1 „Zement für besondere Verwendungen“ und lfd. Nr. 1.1.6 „Loser Zement, der über eine Auslieferungsstelle lose oder abgepackt vertrieben wird“.
Datum: 23.07.2019