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U-Werte bei Gefälledämmung

Richtlinie: 
Punkt: 
4.4.1
Frage: 

Gelten die Mindest-U-Werte nach Punkt 4.4.1 bei Gefälledämmungen auch im Tiefpunkt oder nur für den nach ÖNORM EN ISO 6946 ermittelten „Mittelwert“?

Antwort: 

Die Nachweisführung hat für den gesamten Bauteil zu erfolgen.
Der Nachweis ist daher über den maximal zulässigen Leitwert, das ist das Produkt aus der Gesamtfläche und höchstzulässigem U-Wert aus Tabelle in Punkt 4.4.1, zu führen.
Für die Berechnung des U-Werts der Gefälledämmung sind die Regeln der Technik (ÖNORM EN ISO 6946) heranzuziehen.
Im Tiefpunkt der Gefälledämmung ist zusätzlich jener U-Wert einzuhalten, der eine schadensbildende Kondensation an der inneren Bauteiloberfläche und das Risiko zur Schimmelbildung an der inneren Bauteiloberfläche verhindert.