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Gebäudekategorien

Richtlinie: 
Punkt: 
3
Frage: 

Welcher Gebäudekategorie sind „Hallenbäder“ zuzuordnen, und wenn die Gebäudekategorie „Sportstätten“ verwendet wird, soll dann die Temperatur auf 28 °C angepasst werden?

Antwort: 

Das OIB empfiehlt die Anwendung des naheliegendsten Nutzungsprofils, das für Hallenbäder das Profil für Sportstätten ist. Dadurch ist gewährleistet, dass ein vollständiger Energieausweis für ein Nicht-Wohngebäude erstellt werden muss, für den vermutlich die Angaben zum Nutzungsprofil nicht vollständig mit dem für Hallenbäder übereinstimmen. Trotzdem hat sich der Sachverständigen-Beirat für die OIB Richtlinie 6, Ausgabe 2019, dazu entschlossen, die Anzahl der Nutzungsprofile auf der Liste aus Anhang 1.5 der EPBD zu reduzieren. Die Erfüllung des außeninduzierten Kühlbedarfs ist mit der Behörde auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.