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Gebäudekategorien

Richtlinie: 
Punkt: 
3
Frage: 

Darf innerhalb einer Ermittlung von Energiekennzahlen zur Ausstellung eines Energieausweises zwischen pauschaler und detaillierter Ermittlung des Verschattungsfaktors von Glasflächen (Fenster) gewechselt werden?

Antwort: 

Nein, es darf nicht zwischen pauschaler Methode und detaillierter Methode gewechselt werden, d.h. entweder alle Fenster mit Pauschalwerten oder alle Fenster mit detailliert berechneten Verschattungsfaktoren. Das heißt, dass keinesfalls zwischen den Methoden für einzelne Fenster gewechselt werden darf.