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Balkonplatten

Richtlinie: 
Punkt: 
Tabelle 1 b, Punkt 5
Frage: 

Was ist bei Balkonplatten unter „vollflächig“ zu verstehen?

Antwort: 

Öffnungen und Fugen sind nur soweit konstruktiv erforderlich und in einem so geringen Ausmaß zulässig, dass ein Flammendurchschlag wirksam eingeschränkt wird.