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Stellplatzbreite bei Senkrechtaufstellung

Richtlinie: 
Punkt: 
2.10.4, Tabelle 2
Frage: 

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Antwort: 

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Diese FAQ wurde gestrichen, da durch den Punkt 0 (Vorbemerkungen) der OIB Richtlinie 4 die Möglichkeit für ein gleichwertiges Abweichen geschaffen wurde:

„Von den Anforderungen dieser OIB-Richtlinie kann entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen abgewichen werden, wenn vom Bauwerber nachgewiesen wird, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlinie erreicht wird.“

Die Prüfung der gleichwertigen Abweichung erfolgt durch die zuständige Baubehörde.