Inhalt:
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
Richtlinie:
Punkt:
12.3
Frage:
Kann der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes über ausreichende Speichermassen mittels des vereinfachten Verfahrens der ÖNORM B 8110-3:2012 geführt werden, wenn nicht alle Fenster nachts offen gehalten werden können?
Antwort:
Ja, zur Einhaltung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 ist dies möglich, da es nicht um den normativen Nachweis der Vermeidung sommerlicher Überwärmung geht, sondern um den Nachweis ausreichender Speichermassen.