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Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes

Richtlinie: 
Punkt: 
12.3
Frage: 

Kann der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes über ausreichende Speichermassen mittels des vereinfachten Verfahrens der ÖNORM  B 8110-3:2012  geführt werden, wenn nicht alle Fenster nachts offen gehalten werden können?

Antwort: 

Ja, zur Einhaltung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 ist dies möglich, da es nicht um den normativen Nachweis der Vermeidung sommerlicher Überwärmung geht, sondern um den Nachweis ausreichender Speichermassen.