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Grundsatzausschüsse

Die im OIB eingerichteten Grundsatzausschüsse dienen der Beratung der Geschäftsführung in grundsätzlichen Fragen rechtlicher oder technischer Natur. Die Grundsatzausschüsse setzten sich durch Vertreter der Bundesländer zusammen. Derzeit sind folgende Grundsatzausschüsse eingesetzt:

  • Grundsatzausschuss für bautechnische Fragen (GA1)
  • Grundsatzausschuss für Rechtsfragen (GA2)