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Thema 5

Auszug aus

Bauen und Wasser? Eine Herausforderung!                     

Autoren Rainer Braunstigl, David Oberhummer

 

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Eine Zäsur in der Gesetzgebung weg von Bauteilen hin zu Schutzzielen erfolgte in Österreich ab Mitte der 2000er Jahre. Auf Basis einer gem. § 15 B­VG geschlossenen Vereinbarung über die Harmonisierung bautechnischer Anforderungen zur Erlassung harmonisierter bautechnischer Standards wurde das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) beauftragt, einheitliche Standards unter Zugrundelegung von Schutzzielen für Bauwerke zu definieren. Mit der Übernahme in das Baurecht der Bundesländer wurden diese Richtlinien zwischen 2008 und 2016 in ganz Österreich implementiert. In den 2007 erschienenen OIB­Richtlinien ist der Schutz vor Feuchtigkeit bei Bauwerken in der OIB­-Richtlinie 3 erstmalig als Schutzziel geregelt. In der OIB-­Richtlinie 3, Ausgabe 2007, war im Kapitel 6 „Schutz vor Feuchtigkeit“ beschrieben, dass „Bauwerke mit Aufenthaltsräumen sowie sonstige Bauwerke, deren Verwendungszweck dies erfordert, in all ihren Teilen dauerhaft gegen das Eindringen und Aufsteigen von Wasser und Feuchtigkeit aus dem Boden geschützt werden müssen.“ Mit diesem Satz wurde zum Ausdruck gebracht, dass Bauwerke vor Wasser und Feuchtigkeit egal welcher Herkunft geschützt werden müssen. Zur Veranschaulichung werden die am häufigsten auftretenden Wasserarten beschrieben. Zum einen sind das aus der Lufthülle ausgeschiedenen Niederschläge, zum anderen sind das Wässer, die über die Schwerkraft an den Boden gebunden sind und in Bodennähe bzw. im Erdreich auftreten.

 

Niederschlagswässer

Um das Schutzziel „Schutz gegen Niederschlagswässer“ dem Stand der Technik entsprechend ausreichend erfüllen zu können, schreibt die OIB-­Richtlinie 3 im Kapitel 6 vor, dass „die Hülle von Bauwerken mit Aufenthaltsräumen sowie von sonstigen Bauwerken, deren Verwendungszweck dies erfordert, […] so ausgeführt sein [müssen], dass das Eindringen von Niederschlagswässern in die Konstruktion der Außenbauteile und ins Innere des Bauwerkes verhindert wird.“
Unter Niederschlag versteht man aus der Lufthülle in flüssiger oder fester Form ausgeschiedenes Wasser. Je nach Aggregatszustand kann die Form des Niederschlages als Regen, Schnee oder Hagel niedergehen. Die Häufigkeit und die durchschnittliche Menge des Niederschlages sind charakteristisch für die entsprechenden geografischen Gebiete.
Hinsichtlich der Ausführung zur Ableitung von Niederschlagswässern vom Gebäude besteht weitestgehend Einigkeit, nach welchen Regelwerken beispielsweise Dachdeckungen und Dachabdichtungen auszuführen sind. Auch hinsichtlich der Schlagregendichtheit von Fassaden besteht Konsens.
Verlagert sich der Wassereintritt in das Erdreich bzw. in Bodennähe, ist die Einteilung des auftretenden Wassers komplexer. Je nach Herkunft des Wassers unterscheidet man oberflächlich auftretendes Hochwasser, Grundwasser und Hangwasser. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 2.2024