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Thema 3

Auszug aus

 

Die Zukunft harmonisierter technischer Spezifikationen in der Bauproduktenverordnung

Autorinnen Elisabeth Stampfl-Blaha und Elisabeth Sperlich

Harmonisierte Normen

Europäische Normen entstehen bei der europäischen Normungsorganisation CEN in einem Prozess, bei dem Experten aus 34 Ländern zusammenwirken. Bei den CEN-Mitgliedern (in Österreich: Austrian Standards International) sind themenspezifische Normungskomitees eingerichtet, in denen alle Interessensträger (insbesondere Erzeuger und Verbraucher, Behörden und Wissenschaft sowie Prüf- und Zertifizierungsstellen) gemeinsam an den europäischen Normungsprojekten mitwirken. Die aus diesen Komitees delegierten Personen bringen die jeweils abgestimmte nationale Meinung in den europäischen Prozess ein. In den Sitzungen der „Technical Committees (TCs)“ von CEN wird so ein europäischer Konsens erarbeitet. Die in diesen TCs formulierten Entwürfe werden einem mehrwöchigen öffentlichen Stellungnahmeverfahren unterzogen. Jeder kann rund um die Uhr auf der Website von Austrian Standards die Entwürfe einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese Stellungnahmen werden im Komitee diskutiert und schließlich wird eine abgestimmte Stellungnahme in den europäischen Normungsprozess eingebracht. Über den finalen Entwurf einer Europäischen Norm (EN) wird mit Stimmgewichtung abgestimmt. … Die Publikation von Nummer und Titel dieser Europäischen Normen im EU-Amtsblatt macht sie zu harmonisierten Normen mit den entsprechenden Rechtswirkungen gemäß BPV.

 

Europäische Bewertungsdokumente

Wenn ein Bauprodukt nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst ist, darf ein Europäisches Bewertungsdokument erstellt werden.

Ein Europäisches Bewertungsdokument enthält zumindest eine allgemeine Beschreibung des Bauprodukts, eine Auflistung der Wesentlichen Merkmale, die für den vom Hersteller vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts von Belang sind und auf die sich der Hersteller und die Organisation Technischer Bewertungsstellen (TAB) geeinigt haben, sowie die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistung des Produkts in Bezug auf diese Wesentlichen Merkmale.

Auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments wird auf Antrag eine Europäische Technische Bewertung (ETB) erstellt. Diese ist die dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale im Einklang mit dem betreffenden Europäischen Bewertungsdokument.

Die Erarbeitung eines Europäischen Bewertungsdokuments setzt einen Antrag eines Herstellers auf eine Europäische Technische Bewertung und einen Vertrag zwischen dem Hersteller und der Technischen Bewertungsstelle voraus. In dem Vertrag wird das Arbeitsprogramm zur Ausarbeitung des Europäischen Bewertungsdokuments festgelegt. Das Arbeitsprogramm wird auch der Europäischen Kommission vorgelegt. Der Entwurf des Europäischen Bewertungsdokuments wird von einer Arbeitsgruppe der Organisation Technischer Bewertungsstellen ausgearbeitet und dem Antragsteller und der Kommission zur Stellungnahme übermittelt. Schließlich wird das Europäische Bewertungsdokument veröffentlicht, nachdem auf dessen Grundlage die Europäische Technische Bewertung erstellt wurde. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 3.2021