Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


Thema 3

Auszug aus

Mindeststandards für die Energieeffizienz, Renovierungspässe und nationaler Gebäuderenovierungsplan in der neuen EU-Gebäuderichtlinie                     

Autoren Robert Stadler, Wolfgang Thoma

 

....

Die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Ein Nullemissions-Standard für neue Gebäude

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden. Nach der Einigung dürfen neue Wohn- und Nichtwohngebäude am Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen. Dies gilt ab dem 1. Jänner 2028 für öffentliche Gebäude und ab dem 1. Jänner 2030 für alle anderen Neubauten. Zudem müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass neue Gebäude solargeeignet sind, d. h. sich für die Installation von Fotovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen. Die Installation von Solarenergieanlagen wird damit zum Standard bei neuen Gebäuden. Auf bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden müssen ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Die Bestimmungen treten je nach Gebäudetyp und -größe zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

 

Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz und Renovierungspfade

...

Im besonderen Fokus der politischen Diskussion stand die Frage, wie mit den Gebäuden der schlechtesten Energieeffizienz umzugehen ist. Angesichts steigender Mieten wurde in der Richtlinie auf zwingende Renovierungsziele im Bereich von Wohngebäuden verzichtet. Vielmehr obliegt es künftig den Mitgliedstaaten, einen nationalen Zielpfad festzulegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % zu senken. Dabei besteht ausreichend Flexibilität, um nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Bei Nichtwohngebäuden ist vorgesehen, den durchschnittlichen Primärenergiebedarf bis zum Jahr 2030 um 16 % und bis 2033 um bis zu 26 % zu verringern, wobei mindestens 55 % dieser Senkung durch die Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz („Worst-First-Prinzip“) erzielt werden soll. …

 

Nationaler Gebäuderenovierungsplan

Der nationale Gebäuderenovierungsplan muss den Weg mit Zwischenschritten für 2030 und 2040 aufzeigen, um bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umzuwandeln und höhere Gesamtenergieeffizienzklassen zu erreichen. Der Bericht ersetzt die bisherige Berichterstattung zur langfristigen Renovierungsstrategie und basiert auf statistischen Daten zum Gebäudebestand und beschreibt insbesondere die erforderlichen strategischen Maßnahmen und Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz und Renovierung, um das übergeordnete Ziel zu erreichen. Der erste Plan soll Anfang 2027 vorliegen und alle fünf Jahre aktualisiert werden. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 3.2024