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Thema 2

Auszug aus

Schallschutz im Wohnbau                       

Autor Heinz J. Ferk

 

Schallschutz als Grundanforderung

… Die WHO gibt in ihrer Studie „Burden of disease from environmental noise“ eine Schätzung „verlorener Lebensjahre“ für verschiedene lärmbezogene Erkrankungen an. So werden etwa 61 000 Jahre für Herzerkrankungen, 45 000 Jahre für kognitive Minderentwicklung von Kindern, 903 000 Jahre für Schlafstörungen, 22 000 Jahre für Tinnitus und 654 000 verlorener gesunder Jahre für Belästigungen für ganz Europa angegeben. …

 

Anforderungen und Erfüllung der Anforderungen an den Schallschutz für Wohngebäude in Österreich

… Einige Ursachen liegen aber auch auf der Hand. So ist z. B. in den letzten Jahren ein verstärkter Trend vorliegend, dass Aufenthaltsräume eher mit akustisch reflektierenden Oberflächen, wie Parkett, Fliesen, Stein, glatten Wänden, Möbeln und vielen Glasflächen ausgestattet werden.
Teppiche, Vorhänge und Polstermöbel sind immer weniger im Wohntrend. Dadurch sind kaum schallabsorbierende Flächen vorhanden. Die so genannte „Nachhallzeit“ wird dadurch länger, beträgt häufig 0,8 Sekunden und mehr, es wird hörbar „halliger“ in den Wohnungen. Das bedeutet aber auch, dass die vorhandene Schalldämmung subjektiv schlechter wird, als es der Messwert suggerieren würde, der auf eine Nachhallzeit von 0,5  normiert wurde. Sind nun sowohl Senderaum (also der Raum mit der Schallquelle) als auch der Empfangsraum (jener Raum, in dem sich der Hörer befindet) hallig, reduziert sich die tatsächlich wahrgenommene Luftschalldämmung um einige dB, bzw. erhöht sich bei einem derart akustisch „hartem“ Empfangsraum auch der wahrgenommene Trittschallpegel. Auch Geräusche aus der Haustechnik oder Körperschallgeräusche werden dabei deutlicher merkbar. …

… Auch die zunehmend häufiger werdende, sehr variable, offene Anordnung der Räume in den Wohnungsgrundrissen kann das Risiko von Lärmstörungen erhöhen, wenn etwa das Bad der Nachbarwohnung in unmittelbarer Nachbarschaft des Schlafzimmers der anderen Wohnung situiert ist. Ein wachsendes Problem stellen aber auch eingebaute Küchen und Schränke dar, die sowohl auf dem schwimmenden Estrich stehen, und gleichzeitig z. B. mit der Trennwand verbunden werden. Der entstehende „Kurzschluss“ zwischen dem schwimmenden Estrich und der Wand kann durch so genannte Körperschallweiterleitung zu unangenehmen Effekten, wie erhöhtem Trittschallpegel bis zum störenden Lärm aus Manipulationen an den Schranktüren oder -Laden führen. Eingangssituationen, die direkt in den Wohnraum führen, ohne akustisch abschließbaren Vorraum, erhöhen das Risiko durch Störungen aus dem Laubengang oder dem Stiegenhaus, insbesondere, wenn diese „hallig“ sind und entsprechend häufig frequentiert werden. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 1.2023