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Thema 1

Auszug aus

Grundlegendes zu Schallschutz und Wohnen                        

Autor Herbert Müllner

 

Lärm als subjektiver Begriff

… Wie gravierend die persönliche Erfahrung und Einstellung das Urteil und das subjektive Erleben beeinflussen, zeigen Studien, die im Laufe der letzten Jahrzehnte zu diesem Themenkomplex durchgeführt wurden. So zeigt ich, dass große Lastkraftwagen im Vergleich zu kleineren LKWs systematisch lauter eingestuft wurden, obwohl den Versuchsteilnehmern dasselbe akustische Ereignis präsentiert wurde. Mopeds, Motorräder oder Autos, deren Nutzung ein positiver Hintergrund zugeordnet wird (z. B. Lieferfahrten), werden weniger störend bzw. laut wahrgenommen, als wenn damit „halbstarke“ Jugendliche unterwegs sind. Das gleiche Geräusch wird leiser eingestuft, wenn es einem Wasserfall zugeordnet wird, jedoch lauter, wenn es im Zusammenhang mit einem Abflussrohr wahrgenommen wird. Zudem scheinen Geräusche von unbedingt „wohnnotwendigen“ Aktivitäten eher akzeptiert und günstiger „verrechnet“ zu werden als Aktivitäten, die als Vergnügen angesehen werden. …

 

Schallschutz in Österreich - nationale und internationale Kennwerte

Im Vergleich zu anderen Ländern wird in Österreich anhand von entsprechenden Größen schon seit den 1980er-Jahren unmissverständlich zwischen Schallschutz am Bau bzw. im Bauwerk und der Schalldämmung von Bauelementen an sich als Teil des Bauwerks unterschieden.
Der Schallschutz zwischen Räumen wird mit der bewerteten Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w für den Luftschallschutz und mit dem bewerteten Standard-Trittschallpegel L‘nT,w für den Trittschallschutz beschrieben. Aufgrund der Ergebnisse der genannten Studie zu Wohnkomfort und Schallschutz wurde auch erkannt, dass der Schallschutz zwischen Räumen besser mit einer Standard-Schallpegeldifferenz bzw. dem Standard-Trittschallpegel beschrieben werden kann als mit einem Bau-Schalldämm-Maß (R‘ bzw. R’w) oder dem Norm-Trittschallpegel (L’n bzw. L’n,w). …

In Österreich wurde mit der Herausgabe der ÖNORM B 8115-5 im Jahre 2012 (überarbeitete Ausgabe 2021) die Möglichkeit eröffnet, um ein Schallschutzklassensystem für die Berücksichtigung unterschiedlicher Komfortansprüche auf freiwilliger Basis anwenden zu können. Der Frequenzbereich unter 100 Hz kann damit von der verbindlichen Basis-Schallschutzklasse aufwärts zu den höheren Anforderungsklassen zwischen Wohnungen mitberücksichtigt werden. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 1.2023