Inhalt:
OIB-Richtlinien, Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen
März, 2015
Anmerkung zum Dokument mit den Änderungen gegenüber Version 2011: BLAU = inhaltlich neu / GRÜN = war bereits in Version 2011, wurde nun anders formuliert, inhaltlich ist es aber gleich
Anhang | Größe |
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Begriffsbestimmungen, 2015 | 1.04 MB |
Begriffsbestimmungen, Änderungen gegenüber Version 2011 | 104.51 KB |
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Die Interpretation der OIB-Richtlinien im Zusammenhang mit individuellen Bauprojekten obliegt der jeweiligen zuständigen Baubehörde. Allgemeine Fragen zu den OIB-Richtlinien, die durch die FAQs nicht abgedeckt sind, können jedoch an das OIB gerichtet werden.