Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


FAQs 2011

Die FAQs können mit nachstehenden Feldern gefiltert werden.

OIB-Richtlinie 5

  • Punkt: 2.2
    Frage:

    Gelten die Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile für alle Räume eines Gebäudes, z.B. Aufenthaltsräume und Nebenräume?

    Antwort:

    Die Anforderungen gelten nur im Sinne der ÖNORM B 8115-2 für Aufenthaltsräume.

  • Punkt: 2.3
    Frage:

    Bei den Anforderungen an den Luftschallschutz sind Kindergärten nicht angeführt, welche Anforderungen gelten für diese?

    Antwort:

    Es gelten dieselben Anforderungen wie für Klassenräume.

  • Punkt: 2.5.1
    Frage:

    Wie ist der Begriff "andere Nutzungseinheit" bei Kindergärten zu verstehen?

    Antwort:

    Die "andere Nutzungseinheit" ist auch der benachbarte Gruppenraum, wie bei Klassenzimmern.

  • Punkt: 2.7
    Frage:

    Welche schalltechnischen Anforderungen gelten bei einem Doppelhaus?

    Antwort:

    Es gelten die schalltechnischen Anforderungen wie bei Reihenhäusern.

  • Punkt: 3.3
    Frage:

    Gelten die Anforderungen zur Lärmminderung auch für Büroräume?

    Antwort:

    Da in der OIB-Richtlinie 5 nur Anforderungen durch Maßnahmen an die Raumbegrenzungsflächen gestellt werden, sind Büroräume bei üblicher Nutzung von der Anforderung nicht berührt. Durch die Einrichtungsgegenstände kann hier eine zufriedenstellende Raumakustik hergestellt werden.